konkludente Handlung

konkludente Handlung
konkludẹnte Handlung,
 
eine Handlung, aus der auf einen bestimmten Willen des Handelnden geschlossen wird (besonders im Zivilrecht von Bedeutung). Sie stellt eine Willenserklärung dar, wenn der Handelnde Handlungswillen und Erklärungsbewusstsein hat. So liegt z. B. eine Willenserklärung durch eine konkludente Handlung vor, wenn jemand in einen Bus einsteigt und damit konkludent erklärt, einen Beförderungsvertrag abschließen zu wollen. Eine Willenserklärung durch konkludente Handlung ist von einer Willenserklärung durch Schweigen zu unterscheiden; dem Schweigen wird nur in Ausnahmefällen Erklärungswert beigelegt.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Konkludente Handlung — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkludente Willenserklärung — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkludent — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkludentes Verhalten — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkludenz — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… …   Deutsch Wikipedia

  • Schlüssiges Handeln — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… …   Deutsch Wikipedia

  • Schlüssiges Verhalten — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkludentes Handeln — (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“) (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der… …   Deutsch Wikipedia

  • Beförderungserschleichung — Kinder in Istanbul, die ohne Fahrschein mit der Straßenbahn auf der İstiklal Caddesi fahren. Beförderungserschleichung liegt als Straftatbestand des § 265a StGB vor, wenn jemand ein Verkehrsmittel absichtlich unberechtigt benutzt und sich dabei… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsgeschäft — Rẹchts|ge|schäft 〈n. 11〉 Geschäft mit dem Ziel einer Änderung rechtlicher Beziehungen ● einseitiges, zweiseitiges Rechtsgeschäft * * * Rẹchts|ge|schäft, das (Rechtsspr.): an die Erfüllung bestimmter rechtlicher Bedingungen gebundene Handlung,… …   Universal-Lexikon

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